Wegzugsbesteuerung: Wer zahlt, was gilt für ETFs?
Wer auswandert und mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft hält, versteuert die stillen Gewinne, als hätte er verkauft. Seit 2025 gilt das auch für große Fondsdepots ab 500.000 Euro Anschaffungskosten. Wer betroffen ist und was Sie tun können.
Inhaltsverzeichnis · 9 Abschnitte
- 01 Wann die Wegzugsbesteuerung greift
- 02 Neu seit 2025: Investmentfonds und ETFs
- 03 Wie hoch die Steuer ist
- 04 Zahlung in sieben Jahresraten
- 05 Rückkehr innerhalb von sieben Jahren
- 06 Was für Immobilien gilt
- 07 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht bei Wegzug in Niedrigsteuerländer
- 08 Was Sie vor dem Wegzug tun sollten
- 09 Quellen

Die Wegzugsbesteuerung (§ 6 Außensteuergesetz) trifft Sie, wenn Sie Deutschland verlassen und mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft halten, etwa an Ihrer eigenen GmbH. Das Finanzamt tut dann so, als hätten Sie die Anteile am Tag des Wegzugs verkauft, und besteuert den Wertzuwachs. Seit dem 1. Januar 2025 gilt Ähnliches für Investmentfonds und ETFs, wenn Sie mindestens 1 Prozent eines Fonds halten oder Ihre Fondsanteile mindestens 500.000 Euro gekostet haben. Die Steuer lässt sich in sieben Jahresraten zahlen. Stand: Oktober 2026.
Dieser Artikel erklärt die Regeln. Er ersetzt keine Steuerberatung, die bei der Wegzugsbesteuerung fast immer sinnvoll ist, weil es um große Beträge geht.
Wann die Wegzugsbesteuerung greift
Drei Bedingungen müssen zusammenkommen:
- Sie beenden Ihre unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland, weil Sie Ihren Wohnsitz und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt aufgeben. Einen Wohnsitz haben Sie, solange Sie eine Wohnung behalten, die Sie voraussichtlich weiter nutzen (§ 8 AO). Wer seine Wohnung in Deutschland behält, bleibt unbeschränkt steuerpflichtig, und die Wegzugsbesteuerung greift über diesen Weg nicht.
- Sie halten Anteile im Sinne von § 17 EStG, also eine Beteiligung von mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft, die Sie in den letzten fünf Jahren irgendwann erreicht haben. Ob die Gesellschaft in Deutschland oder im Ausland sitzt, spielt keine Rolle.
- Sie waren in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
Eine Wertgrenze gibt es bei solchen Beteiligungen nicht. Auch eine kleine GmbH, die wenig wert ist, fällt darunter; die Steuer ist dann entsprechend gering.
Die Steuer kann auch ohne Umzug entstehen: wenn Sie die Anteile an jemanden verschenken oder vererben, der nicht in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, oder wenn Deutschland das Recht verliert, einen späteren Verkaufsgewinn zu besteuern (§ 6 Abs. 1 AStG).
Neu seit 2025: Investmentfonds und ETFs
Mit § 19 Abs. 3 Investmentsteuergesetz gilt eine eigene Wegzugsbesteuerung für Investmentanteile im Privatvermögen, also auch für ETFs und Publikumsfonds. Sie greift für alle Wegzüge nach dem 31. Dezember 2024 und nur dann, wenn
- Sie in den letzten fünf Jahren mindestens 1 Prozent der ausgegebenen Anteile eines Fonds gehalten haben oder
- Ihre Anteile an einem Fonds beim Wegzug Anschaffungskosten von mindestens 500.000 Euro haben,
und die Summe der steuerpflichtigen Gewinne positiv ist. Die Grenze bezieht sich auf den einzelnen Fonds. Für die Zahlung in Raten und die Rückkehrregel gelten die Vorschriften aus dem Außensteuergesetz entsprechend. Wer ein großes ETF-Depot hat, sollte vor dem Wegzug die Anschaffungskosten je Fonds prüfen.
Wie hoch die Steuer ist
Besteuert wird der Unterschied zwischen dem gemeinen Wert der Anteile am Tag des Wegzugs (vereinfacht: der Preis, den ein Käufer zahlen würde) und Ihren Anschaffungskosten.
Bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ab 1 Prozent gilt das Teileinkünfteverfahren: 40 Prozent des Gewinns sind steuerfrei (§ 3 Nr. 40 EStG), 60 Prozent werden mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
Rechenbeispiel (vereinfacht): Sie haben Ihre GmbH vor zehn Jahren mit 25.000 Euro Stammkapital gegründet. Ein Gutachten setzt den Wert beim Wegzug auf 525.000 Euro an. Der fiktive Gewinn beträgt 500.000 Euro, davon sind 300.000 Euro steuerpflichtig. Auf diese 300.000 Euro zahlen Sie Einkommensteuer nach Ihrem Steuersatz, obwohl kein Geld geflossen ist.
Die eigentliche Schwierigkeit liegt meist in der Bewertung: Für eine nicht börsennotierte GmbH gibt es keinen Kurs, der Wert muss ermittelt werden. Hier lohnt sich eine Steuerberatung.
Zahlung in sieben Jahresraten
Die Steuer wird mit dem Bescheid fällig. Auf Antrag können Sie sie aber in sieben gleichen Jahresraten zahlen (§ 6 Abs. 4 AStG):
- Die erste Rate ist einen Monat nach dem Bescheid fällig, die weiteren jeweils am 31. Juli der Folgejahre.
- Die Raten werden nicht verzinst.
- Das Finanzamt bewilligt die Raten in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung.
- Der Rest wird sofort fällig, wenn Sie eine Rate nicht zahlen, Ihre Mitteilungspflichten verletzen, Insolvenz anmelden, die Anteile verkaufen oder übertragen oder Ausschüttungen erhalten, die zusammen mehr als ein Viertel des angesetzten Werts ausmachen.
Sie müssen dem Finanzamt jährlich bis zum 31. Juli elektronisch Ihre aktuelle Anschrift mitteilen und bestätigen, dass Ihnen die Anteile noch gehören (§ 6 Abs. 5 AStG).
Für Wegzüge vor 2022 gilt weiter die alte Fassung des Gesetzes mit anderen Stundungsregeln (§ 21 Abs. 3 AStG). Seit 2022 gelten die sieben Jahresraten unabhängig davon, wohin Sie ziehen.
Rückkehr innerhalb von sieben Jahren
War der Wegzug nur vorübergehend und werden Sie innerhalb von sieben Jahren wieder unbeschränkt steuerpflichtig, entfällt die Steuer (§ 6 Abs. 3 AStG), wenn
- Sie die Anteile in der Zwischenzeit weder verkauft noch übertragen noch in ein Betriebsvermögen eingelegt haben,
- keine Ausschüttungen oder Einlagenrückgewähr von zusammen mehr als einem Viertel des Werts geflossen sind und
- Deutschland das Besteuerungsrecht für einen späteren Verkauf wieder im selben Umfang erhält.
Das Finanzamt kann die Frist auf Antrag um höchstens fünf Jahre verlängern, wenn Sie weiterhin zurückkehren wollen. Bei vorübergehender Abwesenheit können Sie beantragen, keine Jahresraten zu zahlen; die Steuer bleibt dann gestundet. Kehren Sie doch nicht zurück, wird sie fällig, und für die Zeit der Stundung fallen Zinsen an.
Was für Immobilien gilt
Viele suchen nach „Wegzugsbesteuerung Immobilien“. Die Antwort:
- Privat gehaltene Immobilien lösen beim Wegzug keine Wegzugsbesteuerung aus.
- Verkaufen Sie eine deutsche Immobilie nach dem Wegzug, ist der Gewinn weiter in Deutschland steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen (§ 23 und § 49 Abs. 1 Nr. 8 EStG). Ausgenommen sind Wohnungen, die Sie die ganze Zeit oder im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor selbst bewohnt haben.
- Mieteinnahmen aus einer deutschen Immobilie bleiben in Deutschland steuerpflichtig.
- Halten Sie Immobilien über eine GmbH, betrifft die Wegzugsbesteuerung Ihre GmbH-Anteile, und deren Wert hängt dann am Immobilienwert.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht bei Wegzug in Niedrigsteuerländer
Unabhängig von der Wegzugsbesteuerung kann Deutschland Sie nach dem Wegzug zehn Jahre lang mit mehr Einkünften besteuern als andere Ausländer (§ 2 AStG). Das gilt, wenn Sie
- in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre als Deutscher unbeschränkt steuerpflichtig waren,
- in ein Land mit niedriger Besteuerung ziehen (oder nirgends ansässig sind) und
- wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behalten, etwa eine Beteiligung von mindestens 1 Prozent an einer deutschen Kapitalgesellschaft oder deutsche Einkünfte von mehr als 30 Prozent Ihrer Einkünfte oder mehr als 62.000 Euro im Jahr.
Als niedrig gilt die Besteuerung, wenn die dortige Einkommensteuer bei 77.000 Euro Einkommen um mehr als ein Drittel unter der deutschen liegt, oder wenn Ihnen eine Vorzugsbesteuerung gewährt wird.
Was Sie vor dem Wegzug tun sollten
- Bestand aufnehmen: Welche Beteiligungen ab 1 Prozent haben Sie, auch im Ausland? Welche Fonds haben Anschaffungskosten ab 500.000 Euro?
- Wert ermitteln lassen: Für nicht börsennotierte Anteile brauchen Sie eine Bewertung.
- Steuerberatung einholen, bevor Sie sich abmelden. Gestaltungen sind meist nur vorher möglich.
- Rückkehr bedenken: Wenn Sie nur einige Jahre weg sein wollen, dokumentieren Sie die Rückkehrabsicht.
- Ratenzahlung und Sicherheit vorbereiten, falls die Steuer anfällt.
Welche Steuerfragen beim Auswandern sonst wichtig sind, von der Abmeldung bis zum Doppelbesteuerungsabkommen, steht im Artikel Steuern beim Auswandern. Für Rentner ist der Artikel Auswandern als Rentner die bessere Anlaufstelle.
Quellen
Stand: Oktober 2026. Alle Gesetze in der jeweils geltenden Fassung auf gesetze-im-internet.de.
- § 6 AStG – Besteuerung des Vermögenszuwachses – Tatbestände, 7 von 12 Jahren, Rückkehr binnen 7 Jahren (+5), sieben Jahresraten, Sicherheitsleistung, Mitteilungspflichten
- § 21 AStG – Anwendungsvorschriften – alte Fassung für Fälle bis 2021
- § 2 AStG – erweiterte beschränkte Steuerpflicht – zehn Jahre, niedrige Besteuerung, 62.000 Euro, 77.000 Euro
- § 19 InvStG und § 57 InvStG – Wegzug mit Investmentanteilen ab 1 % oder 500.000 Euro Anschaffungskosten, anwendbar ab 2025
- § 17 EStG – Beteiligung ab 1 Prozent in den letzten fünf Jahren
- § 3 Nr. 40 EStG – 40 Prozent steuerfrei (Teileinkünfteverfahren)
- § 23 EStG und § 49 EStG – Verkauf deutscher Grundstücke binnen zehn Jahren
- § 8 AO und § 9 AO – Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt
Häufige Fragen
Wer ist von der Wegzugsbesteuerung betroffen?
Wer Deutschland verlässt und in den letzten fünf Jahren mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft gehalten hat, etwa an einer GmbH oder AG, und in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war. Eine Mindestsumme gibt es für solche Beteiligungen nicht. Seit 2025 können auch Investmentfonds und ETFs betroffen sein, wenn Sie mindestens 1 Prozent der Fondsanteile halten oder die Anschaffungskosten mindestens 500.000 Euro betragen.
Wie hoch ist die Wegzugsbesteuerung?
Versteuert wird der Unterschied zwischen dem aktuellen Wert der Anteile (gemeiner Wert) und den Anschaffungskosten, so als hätten Sie die Anteile beim Wegzug verkauft. Bei GmbH- oder Aktienbeteiligungen ab 1 Prozent sind 40 Prozent dieses Gewinns steuerfrei (Teileinkünfteverfahren), die übrigen 60 Prozent werden mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
Kann ich die Wegzugssteuer in Raten zahlen?
Ja. Auf Antrag können Sie die Steuer in sieben gleichen Jahresraten zahlen, ohne Zinsen. Das Finanzamt verlangt dafür in der Regel eine Sicherheit. Die Raten werden sofort fällig, wenn Sie die Anteile verkaufen, eine Rate nicht zahlen oder hohe Ausschüttungen erhalten.
Fällt die Wegzugsbesteuerung auch auf Immobilien an?
Nein, nicht auf Immobilien, die Sie privat halten. Die Wegzugsbesteuerung betrifft Anteile an Kapitalgesellschaften und große Fondsbestände. Verkaufen Sie eine deutsche Immobilie nach dem Wegzug innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, ist der Gewinn aber weiterhin in Deutschland steuerpflichtig, außer Sie haben sie selbst bewohnt. Halten Sie Immobilien über eine GmbH, gilt für die GmbH-Anteile die Wegzugsbesteuerung.
Was passiert, wenn ich zurückkomme?
Kommen Sie innerhalb von sieben Jahren zurück und werden wieder unbeschränkt steuerpflichtig, entfällt der Steueranspruch, sofern Sie die Anteile in der Zwischenzeit nicht verkauft haben und keine hohen Ausschüttungen geflossen sind. Das Finanzamt kann die Frist auf Antrag um bis zu fünf Jahre verlängern, wenn Sie weiter zurückkehren wollen.
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