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Steuern beim Auswandern 2025 – Kompletter Ratgeber für Deutschland

Steuern beim Auswandern richtig planen: Abmeldung, Wegzugsbesteuerung, Doppelbesteuerungsabkommen und steuerliche Ansässigkeit verständlich erklärt.

Auswandern Ratgeber Portal
Taschenrechner mit Steuerformularen und Reisepass symbolisiert Steuerfragen beim Auswandern

Warum Steuerfragen beim Auswandern existenziell wichtig sind

Steuern sind für viele Auswanderer ein komplexes und oft unterschätztes Thema. Falsche Entscheidungen können zu jahrelanger Doppelbesteuerung, unerwarteten Steuernachzahlungen oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen. Die gute Nachricht: Mit der richtigen Planung und Information lassen sich die meisten Steuerfallen vermeiden – und in vielen Fällen können Sie durch Auswanderung sogar legal Ihre Steuerlast optimieren.

In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles über steuerliche Aspekte beim Auswandern: von der steuerlichen Ansässigkeit über Doppelbesteuerungsabkommen bis zur Wegzugsbesteuerung. Egal ob Sie als Rentner auswandern, nach Portugal oder nach Thailand ziehen – steuerliche Planung ist ein Muss.

Steuerliche Ansässigkeit: Das Grundprinzip

Unbeschränkte vs. beschränkte Steuerpflicht

Das deutsche Steuerrecht unterscheidet zwischen zwei Formen der Steuerpflicht:

Unbeschränkte Steuerpflicht:

  • Sie sind in Deutschland steuerlich ansässig
  • Ihr Welteinkommen wird in Deutschland besteuert (alle in- und ausländischen Einkünfte)
  • Gilt bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

Beschränkte Steuerpflicht:

  • Sie sind nicht mehr in Deutschland ansässig
  • Nur deutsche Einkünfte werden in Deutschland besteuert
  • Gilt nach Wegzug ins Ausland

Wann endet die unbeschränkte Steuerpflicht?

Die unbeschränkte Steuerpflicht endet, wenn Sie:

  1. Keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben:

    • Sie besitzen keine Wohnung in Deutschland oder
    • Die Wohnung steht nicht mehr zu Ihrer dauerhaften Nutzung zur Verfügung
    • Reine Übernachtungsmöglichkeit bei Eltern oder Freunden gilt nicht als Wohnsitz
  2. Keinen gewöhnlichen Aufenthalt mehr in Deutschland haben:

    • Sie halten sich weniger als 183 Tage im Kalenderjahr in Deutschland auf
    • Ihr Lebensmittelpunkt liegt eindeutig im Ausland
    • Familie, soziale Bindungen und beruflicher Mittelpunkt sind im Ausland

Wichtig: Beide Bedingungen müssen erfüllt sein. Behalten Sie eine Wohnung in Deutschland, bleiben Sie unbeschränkt steuerpflichtig – auch wenn Sie die meiste Zeit im Ausland leben.

Die 183-Tage-Regel

Die 183-Tage-Regel ist ein zentrales Konzept für steuerliche Ansässigkeit:

Grundprinzip:

  • Halten Sie sich mehr als 183 Tage pro Jahr in einem Land auf, gelten Sie dort als steuerlich ansässig
  • Zählung erfolgt nach tatsächlichen Aufenthaltstagen im Kalenderjahr
  • An- und Abreisetage zählen jeweils als volle Tage

Besonderheiten:

  • Manche Länder zählen zusammenhängende 12 Monate statt Kalenderjahr
  • Manche Länder haben niedrigere Schwellen (z.B. 60 oder 90 Tage)
  • Bei Doppelansässigkeit entscheiden DBA-Regelungen (Tie-Breaker-Rules)

Praxistipp: Dokumentieren Sie Ihre Aufenthaltstage genau (Flugtickets, Hotelrechnungen, Kontoauszüge). Das Finanzamt kann Nachweise verlangen.

Lebensmittelpunkt und wirtschaftliche Interessen

Neben Aufenthaltstagen prüfen Finanzämter weitere Kriterien:

Persönliche Bindungen:

  • Wo leben Ehepartner und minderjährige Kinder?
  • Wo sind Ihre engsten familiären und sozialen Kontakte?
  • Welche Sprache sprechen Sie hauptsächlich?
  • Wo sind Sie Mitglied in Vereinen oder Clubs?

Wirtschaftliche Bindungen:

  • Wo erzielen Sie den Großteil Ihrer Einkünfte?
  • Wo befindet sich Ihr Vermögen (Immobilien, Bankkonten, Beteiligungen)?
  • Wo ist der Sitz Ihres Unternehmens?
  • Wo haben Sie Ihre Geschäftsbeziehungen?

Zentrum der Lebensinteressen: Das Land, in dem diese Faktoren überwiegen, ist Ihr steuerlicher Wohnsitz – selbst wenn Sie die 183-Tage-Regel in einem anderen Land erfüllen.

Abmeldung in Deutschland: So geht es richtig

Der Ablauf beim Einwohnermeldeamt

Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  1. Vorbereitung:

    • Termin beim Einwohnermeldeamt vereinbaren (in manchen Städten online möglich)
    • Personalausweis oder Reisepass mitbringen
    • Abmeldeformular (oft online verfügbar) ausfüllen
  2. Persönliche Abmeldung:

    • Erscheinen Sie persönlich beim Einwohnermeldeamt
    • Geben Sie das genaue Datum der Ausreise an
    • Nennen Sie das Zielland (keine genaue Adresse erforderlich)
  3. Abmeldebescheinigung erhalten:

    • Sie erhalten eine offizielle Abmeldebescheinigung
    • Bewahren Sie diese sorgfältig auf (wichtiges Dokument!)
    • Beantragen Sie mehrere beglaubigte Kopien

Zeitpunkt der Abmeldung:

  • Frühestens 1 Woche vor Abreise
  • Spätestens 2 Wochen nach Abreise
  • Idealerweise wenige Tage vor der tatsächlichen Ausreise

Folgen der Abmeldung:

  • Ende der unbeschränkten Steuerpflicht
  • Ende der Krankenversicherungspflicht in Deutschland
  • Personalausweis wird in der Regel eingezogen oder gestempelt
  • Reisepass bleibt gültig

Was passiert nach der Abmeldung?

Automatische Meldungen an Behörden: Das Einwohnermeldeamt informiert automatisch:

  • Finanzamt
  • Krankenkasse
  • Rentenversicherung
  • Meldebehörden
  • Ggf. Arbeitsamt

Sie müssen selbst informieren:

  • Ihre Bank (neue Adresse mitteilen)
  • Versicherungen
  • Arbeitgeber (falls noch in Deutschland angestellt)
  • Vermieter
  • GEZ
  • Alle Vertragspartner

Besonderheiten bei teilweisem Wegzug

Wohnsitz in Deutschland behalten:

Manche Auswanderer behalten bewusst oder unbewusst einen Wohnsitz in Deutschland:

Probleme:

  • Unbeschränkte Steuerpflicht bleibt bestehen
  • Krankenversicherungspflicht bleibt bestehen
  • Welteinkommensprinzip gilt weiter

Ausnahmen:

  • Ferienimmobilie, die Sie weniger als 6 Monate jährlich nutzen: kein Wohnsitz
  • Zimmer bei Eltern ohne eigenen Schlüssel: kein Wohnsitz
  • Möblierte Wohnung, die vermietet ist: kein Wohnsitz

Wenn Sie Immobilie behalten: Vermieten Sie diese konsequent oder melden Sie den Wohnsitz ab. Ein leerstehende Wohnung, die Ihnen jederzeit zur Verfügung steht, gilt als Wohnsitz.

Beschränkte Steuerpflicht: Was bleibt steuerpflichtig?

Nach dem Wegzug aus Deutschland bleiben bestimmte Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig:

Inländische Einkünfte nach Wegzug

1. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung:

  • Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien
  • Pacht aus deutschen Grundstücken
  • Steuersatz: Progressiver Tarif (14-45 Prozent)
  • Abzug von Werbungskosten möglich

2. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit:

  • Honorare für Dienstleistungen in Deutschland erbracht
  • Betriebsstätte in Deutschland
  • Besteuerung: Nach Einkommensteuer-Tarif

3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb:

  • Gewinne aus deutscher Betriebsstätte
  • Unternehmensanteile an deutschen Kapitalgesellschaften
  • Besteuerung: Gewerbesteuer + Einkommensteuer

4. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit:

  • Gehalt von deutschem Arbeitgeber (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Pensionen deutscher Behörden (immer in Deutschland steuerpflichtig)

5. Einkünfte aus Kapitalvermögen:

  • Zinsen, Dividenden von deutschen Quellen
  • Meist Abgeltungssteuer (25 Prozent + Solidaritätszuschlag)
  • DBA kann abweichende Regelungen enthalten

6. Sonstige Einkünfte:

  • Private Veräußerungsgeschäfte mit deutschen Immobilien (innerhalb Spekulationsfrist)
  • Renten aus der deutschen Rentenversicherung (nach DBA unterschiedlich)

Steuererklärungspflicht für beschränkt Steuerpflichtige

Pflicht zur Abgabe:

  • Wenn Sie beschränkt steuerpflichtige Einkünfte erzielen
  • Formular: Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige
  • Frist: 31. Juli des Folgejahres

Steuerabzug an der Quelle:

  • Bei vielen Einkunftsarten wird Steuer direkt abgezogen (z.B. Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge)
  • Steuererklärung kann zur Erstattung führen (z.B. wenn Werbungskosten höher waren)

Progressionsvorbehalt:

  • Ihre ausländischen Einkünfte werden zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen
  • Sie zahlen keine Steuer auf ausländische Einkünfte, aber diese erhöhen den Steuersatz auf deutsche Einkünfte

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Schutz vor doppelter Steuer

Was sind Doppelbesteuerungsabkommen?

Doppelbesteuerungsabkommen sind völkerrechtliche Verträge zwischen zwei Staaten, die regeln:

  1. Welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf
  2. Wie Doppelbesteuerung vermieden wird
  3. Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden

Deutschland hat DBA mit über 90 Ländern, darunter allen EU-Staaten, USA, Kanada, Australien, Thailand, Japan und vielen mehr.

Die zwei Methoden zur Vermeidung von Doppelbesteuerung

1. Freistellungsmethode:

  • Deutschland verzichtet auf Besteuerung der im Ausland erzielten Einkünfte
  • Einkünfte werden nur im anderen Staat besteuert
  • Aber: Progressionsvorbehalt (ausländische Einkünfte erhöhen Steuersatz auf deutsche Einkünfte)

2. Anrechnungsmethode:

  • Beide Länder dürfen besteuern
  • Im Ausland gezahlte Steuer wird auf deutsche Steuer angerechnet
  • Sie zahlen maximal die höhere der beiden Steuern

Wichtige DBA-Regelungen für Auswanderer

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Gehalt):

  • Besteuerung im Tätigkeitsstaat (wo Sie arbeiten)
  • Ausnahme: Grenzgängerregelung, kurzfristige Entsendung

Einkünfte aus selbstständiger Arbeit:

  • Besteuerung im Ansässigkeitsstaat (wo Sie wohnen)
  • Ausnahme: Feste Einrichtung (Betriebsstätte) im anderen Staat

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung:

  • Besteuerung im Belegenheitsstaat (wo die Immobilie steht)
  • Deutsche Mieteinnahmen werden auch nach Wegzug in Deutschland besteuert

Renten:

  • Unterschiedlich je nach DBA
  • Häufig: Besteuerung im Wohnsitzstaat
  • Beamtenpensionen: Meist im Kassenstaat (Deutschland)

Kapitalerträge:

  • Meist Besteuerung im Ansässigkeitsstaat
  • Quellenstaat darf oft begrenzten Steuerabzug vornehmen (z.B. 15 Prozent auf Dividenden)

Länderbeispiele: Wie DBA funktionieren

Beispiel 1: Auswandern nach Portugal

  • DBA zwischen Deutschland und Portugal vorhanden
  • Gehalt aus portugiesischer Arbeit: Nur Portugal besteuert
  • Deutsche Mieteinnahmen: Deutschland besteuert (beschränkt steuerpflichtig)
  • Deutsche Rente: Portugal besteuert (Wohnsitzstaat)
  • NHR-Programm: Mögliche Steuerbefreiung für ausländische Einkünfte für 10 Jahre

Beispiel 2: Auswandern nach Thailand

  • DBA zwischen Deutschland und Thailand vorhanden
  • Gehalt aus thailändischer Arbeit: Nur Thailand besteuert
  • Deutsche Mieteinnahmen: Deutschland besteuert
  • Deutsche Rente: Thailand darf besteuern, praktisch oft steuerfreier Transfer
  • Kapitaleinkünfte: Besteuerung in Thailand möglich, wenn im gleichen Jahr eingeführt

Beispiel 3: Auswandern in die Schweiz

  • DBA zwischen Deutschland und der Schweiz
  • Gehalt in der Schweiz: Schweiz besteuert (Quellensteuer)
  • Deutsche Mieteinnahmen: Deutschland besteuert
  • Wohnsitz an der Grenze: Besondere Grenzgängerregelung möglich

Beispiel 4: Auswandern nach Dubai (VAE)

  • DBA zwischen Deutschland und VAE vorhanden
  • Keine Einkommensteuer in den VAE
  • Deutsche Mieteinnahmen: Deutschland besteuert
  • Gehalt aus VAE-Arbeit: Steuerfrei (Freistellungsmethode)
  • Achtung: Deutschland prüft wirtschaftliche Substanz genau

Wegzugsbesteuerung: Falle für Unternehmer und Anteilseigner

Was ist die Wegzugsbesteuerung?

Die Wegzugsbesteuerung (Exit Tax) ist eine deutsche Regelung, die verhindert, dass Unternehmer und Anteilseigner durch Wegzug ins Ausland Steuern auf Unternehmenswertsteigerungen vermeiden.

Grundprinzip: Bei Wegzug ins Ausland werden nicht realisierte Gewinne aus Beteiligungen versteuert, als hätten Sie Ihre Anteile zum Verkehrswert verkauft – auch wenn Sie diese tatsächlich behalten.

Wer ist von der Wegzugsbesteuerung betroffen?

Tatbestand der Wegzugsbesteuerung:

Sie müssen Wegzugsbesteuerung zahlen, wenn:

  1. Sie in den letzten 5 Jahren mindestens 7 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren UND
  2. Sie mindestens 1 Prozent Anteile an einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) halten UND
  3. Der Wert Ihrer Beteiligung mehr als 500.000 Euro beträgt UND
  4. Sie ins Ausland wegziehen

Wichtig: Alle Bedingungen müssen erfüllt sein. Bei geringeren Beteiligungen oder Werten greift die Wegzugsbesteuerung nicht.

Berechnung der Wegzugsbesteuerung

Bemessungsgrundlage:

  • Gemeiner Wert (Verkehrswert) der Beteiligung am Tag des Wegzugs
  • Minus: Anschaffungskosten der Beteiligung
  • Ergebnis: Nicht realisierter Wertzuwachs

Steuersatz:

  • 25 Prozent Abgeltungssteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag
  • Effektiv: 26,375 Prozent

Beispiel:

  • Anschaffungskosten GmbH-Anteile: 100.000 Euro
  • Verkehrswert bei Wegzug: 1.000.000 Euro
  • Wertzuwachs: 900.000 Euro
  • Wegzugssteuer: 900.000 Euro × 26,375 Prozent = 237.375 Euro

Aufschub und Vermeidung der Wegzugsbesteuerung

Möglichkeit 1: Stundung bei Wegzug in EU/EWR-Länder

Bei Wegzug in EU-/EWR-Staaten können Sie die Steuerschuld zinslos stunden:

  • Antrag bei Finanzamt erforderlich
  • Stundung für maximal 5 Jahre (bei Wegzug innerhalb EU) oder 7 Jahre (bei Wegzug in EWR)
  • Ratenzahlung möglich
  • Sicherheitsleistung kann verlangt werden
  • Bei tatsächlichem Verkauf endet Stundung

Möglichkeit 2: Wegfall der Wegzugsbesteuerung bei Rückkehr

Wenn Sie innerhalb von 7 Jahren nach Wegzug wieder unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland werden (Rückkehr), fällt die Wegzugsbesteuerung rückwirkend weg.

Möglichkeit 3: Verkauf vor Wegzug

Alternativ: Verkaufen Sie die Anteile vor dem Wegzug und zahlen deutsche Abgeltungssteuer. Nach Wegzug können Sie steuerfrei im Ausland investieren (aber Vorsicht: Viele Länder haben eigene Kapitalertragsteuern).

Möglichkeit 4: Strategische Planung

  • Beteiligung unter 1 Prozent reduzieren vor Wegzug
  • Wert unter 500.000 Euro senken (z.B. durch Entnahmen, Gewinnausschüttungen)
  • Umstrukturierung der Beteiligung (komplex, Steuerberater nötig)

Länder ohne Wegzugsbesteuerung für Vergleich

Andere Länder mit Exit Tax:

  • Frankreich (ab 800.000 Euro)
  • Spanien (ab 4 Millionen Euro)
  • USA (umfassende Expatriation Tax)
  • Kanada (Deemed Disposition bei Auswanderung)

Länder ohne Exit Tax:

  • Schweiz
  • Singapur
  • Hong Kong
  • Portugal
  • Die meisten Länder haben keine Wegzugsbesteuerung

Steueroptimierung durch Auswanderung: Legal Steuern sparen

Länder mit niedriger oder keiner Einkommensteuer

Länder ohne Einkommensteuer:

  1. Vereinigte Arabische Emirate (Dubai, Abu Dhabi):

    • 0 Prozent Einkommensteuer
    • Ab 2023: 9 Prozent Körperschaftssteuer auf Unternehmensgewinne über 375.000 AED
    • Residenz-Visum relativ einfach erhältlich
  2. Monaco:

    • 0 Prozent Einkommensteuer für Ausländer
    • Keine Kapitalertragsteuer
    • Sehr hohe Lebenshaltungskosten
    • Residenz erfordert erhebliches Vermögen
  3. Bahamas, Cayman Islands:

    • Keine Einkommensteuer
    • Offshore-Finanzplätze
    • Schwierig, wirtschaftliche Substanz nachzuweisen
  4. Katar, Kuwait, Bahrain:

    • Keine oder sehr niedrige Einkommensteuer
    • Lifestyle-Einschränkungen

Länder mit sehr niedriger Einkommensteuer:

Bulgarien:

  • Flat Tax: 10 Prozent Einkommensteuer
  • EU-Mitglied
  • Sehr niedrige Lebenshaltungskosten
  • Einfache Residenz

Zypern:

  • 0 Prozent auf Dividenden und Zinsen
  • 12,5 Prozent Körperschaftssteuer
  • Non-Dom-Status: 60 Tage Regel (mehr als 60 Tage in Zypern = steuerlicher Ansässiger)
  • Attraktiv für Unternehmer und Investoren

Georgien:

  • Keine Steuer auf ausländische Einkünfte
  • 1 Prozent Umsatzsteuer für Unternehmen (unter bestimmten Bedingungen)
  • Einfache Residenz

Paraguay:

  • Territorialbesteuerung: Nur in Paraguay erzielte Einkünfte sind steuerpflichtig
  • Ausländische Einkünfte steuerfrei
  • Residenz relativ einfach

Territoriales Steuersystem: Nur inländische Einkünfte besteuert

Manche Länder besteuern nur im Land erzielte Einkünfte (territoriales Steuerprinzip), nicht Ihr Welteinkommen:

Länder mit territorialem Steuersystem:

  • Panama
  • Costa Rica
  • Georgien
  • Paraguay
  • Singapur (mit Bedingungen)
  • Hong Kong
  • Malaysia
  • Nicaragua
  • Guatemala

Vorteil für Digitale Nomaden und Online-Unternehmer: Wenn Ihre Einkünfte aus dem Ausland stammen (z.B. Online-Business, Remote-Arbeit für ausländische Firma, Kapitalerträge aus ausländischen Investments), zahlen Sie im Wohnsitzland keine Steuern.

Wichtig: Deutschland erkennt diese Steuerfreiheit nur an, wenn:

  • Sie in Deutschland vollständig abgemeldet sind
  • Sie weniger als 183 Tage in Deutschland verbringen
  • Ihr Lebensmittelpunkt eindeutig im Ausland liegt
  • Wirtschaftliche Substanz im Ausland vorhanden ist

Spezielle Steuerprogramme für Auswanderer

Portugal: Non-Habitual Resident (NHR) Programm:

  • 10 Jahre Steuervorteile
  • Ausländische Renten und Einkünfte können steuerfrei sein (unter Bedingungen)
  • Einkünfte aus hochqualifizierten Tätigkeiten: 20 Prozent Flat Tax
  • Voraussetzung: In den letzten 5 Jahren nicht in Portugal steuerlich ansässig

Italien: Flat Tax für Reiche:

  • 100.000 Euro pauschale Jahressteuer (unabhängig vom Einkommen)
  • Gilt für ausländische Einkünfte
  • Für Personen, die mindestens 9 der letzten 10 Jahre nicht in Italien ansässig waren

Griechenland: Flat Tax für Rentner und Pensionäre:

  • 7 Prozent Flat Tax auf ausländische Renten für 15 Jahre
  • Zuzug aus Nicht-EU-Land oder mindestens 5 der letzten 6 Jahre außerhalb Griechenlands

Schweiz: Pauschalbesteuerung:

  • Für vermögende Ausländer ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz
  • Steuer bemisst sich nach Lebenshaltungskosten, nicht nach tatsächlichem Einkommen
  • Mindeststeuer: 400.000+ CHF jährlich (je nach Kanton)
  • Sehr hohe Hürden

Vorsicht vor aggressiver Steuergestaltung

Rechtliche Grenzen:

  1. Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO):

    • Steuergestaltung muss wirtschaftlichen Sinn haben
    • Rein steuerliche Motivation reicht nicht
    • Beispiel: Scheingründung im Ausland ohne echte Geschäftstätigkeit
  2. Außensteuergesetz (AStG):

    • Verhindert Steuerumgehung durch ausländische Gesellschaften
    • Hinzurechnungsbesteuerung bei Briefkastenfirmen
    • Einkünfte werden in Deutschland besteuert, als wären sie persönlich erzielt
  3. Wirtschaftliche Substanz:

    • Unternehmen im Ausland muss echte wirtschaftliche Aktivität haben
    • Büro, Angestellte, Geschäftsräume erforderlich
    • Reine Briefkastenfirma wird nicht anerkannt
  4. CFC-Rules (Controlled Foreign Company):

    • Gewinne ausländischer Gesellschaften werden dem deutschen Gesellschafter zugerechnet
    • Gilt bei passiven Einkünften (Zinsen, Lizenzen, Dividenden)

Empfehlung: Arbeiten Sie mit spezialisierten Steuerberatern für internationales Steuerrecht. Aggressive Steuergestaltung kann zu hohen Nachzahlungen, Zinsen und Strafen führen.

Steuererklärung nach Auswanderung

Letzte Steuererklärung in Deutschland

Für das Jahr der Auswanderung:

  • Sie müssen eine Steuererklärung für den Zeitraum bis zur Abmeldung abgeben
  • Einkünfte werden zeitanteilig erfasst (bis Datum der Auswanderung)
  • Alle weltweiten Einkünfte bis zur Abmeldung sind anzugeben
  • Danach: Nur noch beschränkt steuerpflichtige Einkünfte

Abgabefrist:

    1. Juli des Folgejahres (ohne Steuerberater)
  • Mit Steuerberater: Längere Fristen möglich

Wichtige Angaben:

  • Datum der Abmeldung
  • Neue Anschrift im Ausland
  • Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte für das restliche Jahr

Folgesteuererklärungen für beschränkt Steuerpflichtige

Wenn Sie beschränkt steuerpflichtige Einkünfte haben:

Jährliche Abgabepflicht für:

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung deutscher Immobilien
  • Einkünfte aus deutscher Betriebsstätte
  • Deutsche Arbeitseinkünfte
  • Sonstige inländische Einkünfte

Formular:

  • Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige
  • Vereinfachte Version der normalen Steuererklärung
  • Keine Sozialversicherungsbeiträge

Progressionsvorbehalt:

  • Ihre ausländischen Einkünfte werden in Anlage AUS angegeben
  • Sie zahlen keine deutsche Steuer darauf
  • Aber: Sie erhöhen den Steuersatz auf Ihre deutschen Einkünfte

Steuererklärung im neuen Wohnsitzland

In den meisten Ländern müssen Sie eine Steuererklärung abgeben:

Typische Anforderungen:

  • Jährliche Steuererklärung für Ihr Welteinkommen
  • Angabe ausländischer Einkünfte (auch deutsche)
  • Nachweis bereits gezahlter deutscher Steuern (für Anrechnung)

Unterlagen aufbewahren:

  • Deutsche Steuerbescheide
  • Nachweise über Quellensteuer
  • Rentenbescheide
  • Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen
  • Kontoauszüge

Empfehlung: Beauftragen Sie einen lokalen Steuerberater, der Erfahrung mit internationalen Fällen hat.

Praktische Tipps für steueroptimale Auswanderung

Timing ist alles

Jahreswechsel nutzen:

  • Wandern Sie möglichst zu Beginn eines Kalenderjahres aus
  • So minimieren Sie das Jahr mit doppelter Steuerpflicht
  • Beispiel: Wegzug am 15. Januar statt 15. Dezember spart fast ein ganzes Steuerjahr

Sperrfrist beachten:

  • Manche Steuervorteile gelten erst nach Ablauf von Sperrfristen
  • Beispiel NHR Portugal: Sie dürfen in den letzten 5 Jahren nicht in Portugal ansässig gewesen sein

Dokumentation ist entscheidend

Was Sie dokumentieren sollten:

  • Alle Aufenthaltstage in Deutschland und im Ausland (Flugtickets, Hotelrechnungen)
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag im Zielland
  • Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen (Nachweis des Lebensmittelpunkts)
  • Arbeitsvertrag oder Gewerbeanmeldung im Ausland
  • Versorgungsrechnungen im Ausland (Strom, Internet)
  • Mitgliedschaften in Vereinen, Fitnessstudios im Ausland
  • Führerschein des Ziellandes
  • Anmeldung bei lokalen Behörden

Warum so wichtig? Das deutsche Finanzamt kann Ihren steuerlichen Wohnsitz anzweifeln und Nachweise verlangen. Wer gut dokumentiert, ist auf der sicheren Seite.

Vermögenswerte strategisch planen

Vor der Auswanderung:

  • Prüfen Sie Verkauf von Vermögenswerten in Deutschland (Immobilien, Beteiligungen)
  • Überlegen Sie Umstrukturierung von Beteiligungen (Wegzugsbesteuerung vermeiden)
  • Realisieren Sie Verluste aus Kapitalanlagen (Verrechnung mit Gewinnen)
  • Nutzen Sie Freibeträge im Wegzugsjahr noch aus

Nach der Auswanderung:

  • Vermeiden Sie Scheinrückkehr (nicht zu oft und zu lange in Deutschland)
  • Investieren Sie im neuen Wohnsitzland (schafft wirtschaftliche Substanz)
  • Vermeiden Sie deutsche Betriebsstätte (kein Büro, keine festen Mitarbeiter in Deutschland)

Internationaler Steuerberater ist Pflicht

Warum Sie professionelle Hilfe brauchen:

  • Steuerrecht ist hochkomplex und ändert sich ständig
  • Fehler können sehr teuer werden
  • Gestaltungsmöglichkeiten sind nur mit Fachkenntnis zu nutzen
  • Internationales Steuerrecht erfordert Spezialisierung

Kosten:

  • Beratung für Auswanderung: 500-3.000 Euro (einmalig)
  • Jährliche Steuererklärung: 300-1.500 Euro (je nach Komplexität)
  • Das ist gut investiertes Geld – Fehler kosten ein Vielfaches

Tipp: Suchen Sie Steuerberater mit Zusatzqualifikation “Internationales Steuerrecht” oder “Fachberater für Internationales Steuerrecht”.

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

Fehler 1: Wohnsitz in Deutschland behalten

Problem: Sie melden sich nicht ab oder behalten eine Wohnung in Deutschland.

Folge: Unbeschränkte Steuerpflicht bleibt bestehen, Sie zahlen weiter auf Ihr Welteinkommen deutsche Steuern.

Lösung: Konsequente Abmeldung, keine Wohnung behalten (oder nur ohne eigenen Schlüssel bei Eltern).

Fehler 2: 183-Tage-Regel missachten

Problem: Sie halten sich doch mehr als 183 Tage in Deutschland auf.

Folge: Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland bleibt bestehen, unbeschränkte Steuerpflicht.

Lösung: Aufenthaltstage genau zählen und dokumentieren. Puffer einplanen (bleiben Sie maximal 150-160 Tage in Deutschland).

Fehler 3: Wegzugsbesteuerung ignorieren

Problem: Unternehmer ziehen ins Ausland, ohne Wegzugsbesteuerung zu beachten.

Folge: Überraschende Steuerforderung von mehreren hunderttausend Euro.

Lösung: Frühzeitig Steuerberater konsultieren, Stundung beantragen oder strategisch planen.

Fehler 4: Keine wirtschaftliche Substanz im Ausland

Problem: Sie gründen Firma im Ausland, arbeiten aber weiter von Deutschland aus.

Folge: Betriebsstätte in Deutschland, Gewinne in Deutschland steuerpflichtig.

Lösung: Echte wirtschaftliche Aktivität im Ausland aufbauen (Büro, Mitarbeiter, Kunden vor Ort).

Fehler 5: Doppelbesteuerungsabkommen nicht nutzen

Problem: Sie zahlen in beiden Ländern Steuern, ohne Anrechnung zu beantragen.

Folge: Doppelbesteuerung, obwohl DBA Anrechnung vorsieht.

Lösung: Ausländische Steuern in deutscher Steuererklärung angeben und Anrechnung beantragen (Anlage AUS).

Fehler 6: Finanzamt nicht informieren

Problem: Sie wandern aus, teilen dem Finanzamt Ihre neue Adresse nicht mit.

Folge: Post geht verloren, Fristen werden versäumt, Zwangsgeld und Schätzungen.

Lösung: Unverzüglich nach Abmeldung dem Finanzamt neue Auslandsadresse mitteilen.

Checkliste: Steuern beim Auswandern

12 Monate vor Auswanderung:

  • Termin mit Steuerberater für internationales Steuerrecht vereinbaren
  • Steuerliche Situation analysieren (unbeschränkte vs. beschränkte Steuerpflicht)
  • Wegzugsbesteuerung prüfen (bei Unternehmensanteilen)
  • DBA zwischen Deutschland und Zielland studieren
  • Steuerliche Vorteile im Zielland recherchieren

6 Monate vor Auswanderung:

  • Vermögenswerte strategisch planen (Verkauf, Umstrukturierung)
  • Freibeträge im letzten Jahr in Deutschland nutzen
  • Dokumente für Steuererklärung sammeln und ordnen
  • Klären, ob Stundung der Wegzugsbesteuerung möglich

3 Monate vor Auswanderung:

  • Finanzamt über geplanten Wegzug informieren
  • Letzte Steuererklärung vorbereiten
  • Mietverträge und Nachweise für Zielland organisieren
  • System zur Dokumentation von Aufenthaltstagen einrichten

Bei Auswanderung:

  • Beim Einwohnermeldeamt abmelden
  • Abmeldebescheinigung erhalten und aufbewahren
  • Finanzamt neue Auslandsadresse mitteilen
  • Aufenthaltstage ab jetzt genau dokumentieren

Nach Auswanderung:

  • Bei Steuerbehörde im Zielland anmelden
  • Steueridentifikationsnummer im Zielland beantragen
  • Letzte deutsche Steuererklärung (für Wegzugsjahr) einreichen
  • Folgejahre: Steuererklärung für beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
  • Dokumentation fortführen (Aufenthaltstage, Belege)

Laufend nach Auswanderung:

  • Weniger als 183 Tage jährlich in Deutschland aufhalten
  • Deutsche Steuererklärung für beschränkt steuerpflichtige Einkünfte fristgerecht abgeben
  • Steuererklärung im Wohnsitzland abgeben
  • Anrechnung ausländischer Steuern beantragen
  • Bei Änderungen (z.B. neue Einkunftsquelle): Steuerberater konsultieren

Fazit: Steuerliche Planung ist Pflicht beim Auswandern

Steuerfragen beim Auswandern sind komplex, aber mit der richtigen Planung absolut beherrschbar. Investieren Sie Zeit und Geld in professionelle Beratung – es lohnt sich vielfach. Ein gut geplanter steuerlicher Wegzug kann Ihnen nicht nur hohe Steuern ersparen, sondern auch rechtliche Probleme vermeiden.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  1. Konsequente Abmeldung: Keine Wohnung in Deutschland behalten, weniger als 183 Tage in Deutschland aufhalten
  2. Wegzugsbesteuerung beachten: Für Unternehmer und Anteilseigner kritisch
  3. Doppelbesteuerungsabkommen nutzen: Schützt vor doppelter Steuerlast
  4. Dokumentation: Aufenthaltstage, Belege, Verträge akribisch dokumentieren
  5. Finanzamt informieren: Neue Adresse mitteilen, Steuererklärungen fristgerecht abgeben
  6. Wirtschaftliche Substanz: Im Ausland echte Geschäftstätigkeit aufbauen
  7. Steuerberater beauftragen: Internationales Steuerrecht ist zu komplex für Laien

Mit diesem Wissen sind Sie bestens vorbereitet für eine steueroptimierte Auswanderung. Für weitere Hilfe bei Ihrer Auswanderungsplanung lesen Sie auch unsere komplette Auswandern Checkliste und den Ratgeber für Auswandern als Rentner.

Haben Sie Fragen zu Steuern beim Auswandern? Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Planung.

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